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„Online bestellbar" je Gericht

Karte und Bestell-Shop getrennt steuern.

Nicht alles, was auf der Karte steht, willst Du auch online verkaufen (z. B. ein Soufflé, das den Transport nicht übersteht). Dafür gibt es je Gericht den Haken „online bestellbar".

  • Haken gesetzt → Gericht erscheint auf der Karte und im Bestell-Shop.
  • Haken entfernt → Gericht bleibt auf der Karte sichtbar, ist aber nicht bestellbar.

Die Regel wird auch serverseitig erzwungen — niemand kann ein nicht bestellbares Gericht „durchschmuggeln".

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